Das Hilfspaket zur Stabilisierung der Wirtschaft, welches das Bundeskabinett gestern beschlossen hat, soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise begrenzen und das Gesundheitssystem stabilisieren. Darin enthalten sind auch weitreichende Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft, die insbesondere dem akuten Mangel an Saisonarbeitskräften entgegenwirken sollen.
Es handelt sich dabei um die folgenden 8 Beschlüsse:
- Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Somit ist es möglich, dass diese Infrastruktur trotz Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitschutzes aufrecht erhalten bleibt.
- Ausweitung der „70-Tage-Regelung„: Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und länger arbeiten wollen, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.
- Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach eine Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich“ dem nicht entgegensteht. Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.
- Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld: Das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Beispiel: Wer 2.000 Euro netto verdient, erhält 60% Kurzarbeitergeld, also 1.200 Euro. Ein Hinzuverdienst bis zur Höhe des Nettolohns ist möglich, ohne dass eine Kürzung des Kurzarbeitergeldes erfolgt; also 800 Euro Zuverdienst ohne Anrechnung möglich. Mit dieser Regelung wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.
- Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenvesicherung von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020. Auf diese Weise werden Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft geschaffen.
- Arbeitszeitflexibilisierung: Die Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für das Überschreiten der 10-Stunden-Grenze und der 6-Tage-Woche werden gelockert. Dadurch werden eine 6-Tage-Woche und Sonntagsarbeit ohne obligatorischen Ausgleichstag möglich.
- Kündigungsschutz: Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.
- Für in ihrer Existenz bedrohte Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der freien Berufe gibt es die Möglichkeit eines einmaligen Zuschusses von bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (beide Vollzeitäquivalent), sowie ggf. Beantragung für 2 weitere Monate möglich. Der Schadenseintritt in Folge von Corona muss nach dem 11. März 2020 gewesen sein. Die Zahlung wird zu Beginn des Dreimonatszeitraums geleistet.
Noch in dieser Woche soll das Paket von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.