Bei der erneuten Begutachtung müssen allerdings genau die Kriterien und auch die selbe Gewichtung der Kriterien angewandt werden, wie bei dem ersten Gutachten. Inwieweit eine erneute Begutachtung, unter den vorgegeben und vom Rat selbst beschlossenen Maßgaben, zu einem anderen Ergebnis führen kann oder wird, wird abzuwarten sein.
Für die SPD ist nicht nachvollziehbar, warum dem Oberbürgermeister Drohungen oder gar die " Nichtausführung" von Ratsbeschlüssen vorgeworfen wird. Für alle war in einer öffentlichen Sitzung nachvollziehbar, warum in einem solch sensiblen Vergabeverfahren eine rechtliche Prüfung angekündigt und sofort durchgeführt wurde. Als Drohung versteht die SPD dieses nicht, sondern als verantwortungsvolles Abarbeiten eines Ratsbeschlusses.
Eine "schallende Ohrfeige" wäre es aus unserer Sicht gewesen, wenn der Oberbürgermeister keine rechtliche Prüfung hätte durchführen lassen und das Verfahren somit eventuell gefährdet wäre. Das hätte unter Umständen hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. Das wäre dann eine schallende Ohrfeige gewesen, allerdings eher für die Antragsteller!