Verwaltungsstruktur – Reaktion auf den Antrag der Gruppe

Die Begründung in dem Antrag der Gruppe zur initiierten “Freistellung“ des Oberbürgermeisters für mehr Repräsentationsaufgaben, interessanterweise mit Unterstützung des 1. Stadtrates, ist neben der bestehenden Rechtswidrigkeit gem. NGO schlicht verlogen. Die Verantwortlichkeit städtischen Handelns liegt letztendlich immer beim Oberbürgermeister und nicht beim 1. Stadtrat.