Die Entscheidung des Bundesrates in Sachen Schulobstgesetz ist gefallen. Die Bundesländer sind für Umsetzung und Finanzierung zuständig.
Aber wird es denn nun auch umgesetzt? Die Landesregierung hat zwar durch den Ministerpräsidenten das Projekt begrüßt, aber die Finanzierung ist fraglich.
Die von der EU gesponsorten 1,5 Mill. € können nun doch nicht vom Land gegenfinanziert werden, so die Aussage des Landwirtschaftsministeriums und des Verbraucherschutzministeriums.